Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist gemäss Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet mindestens zwei Mal jährlich statt ("Budget-Gemeinde" und "Rechnungs-Gemeinde" sind vorgeschrieben).
Sachgeschäfte Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung fasst Beschlüsse über Geschäfte wie
- Initiativen
- Voranschlag der Laufenden Rechnung und die Anlage der ordentlichen Gemeindesteuern
- Jahresrechnung
- Neue und veränderte Reglemente
- Eintritt oder Austritt Gemeindeverbände
- Errichten und Aufheben von Schulen und Kindergärten
Kompetenzen:
- Die Gemeindeversammlung hat u.a. die Kompetenz, neue Ausgaben von mehr als Fr. 25'000.-- bei einmaligen und von mehr als Fr. 2'500.-- bei wiederkehrenden Ausgaben zu beschliessen
Sie fällt weitere Entscheide mit finanziellen Auswirkungen, welche Fr. 25'000.-- übersteigen, wie
- Bürgschaftsverpflichtungen/Sicherheitsleistungen
- Anlage und Immobilien
- Entwidmung von Verwaltungsvermögen
- Verzicht auf Einnahmen
- Finanzielle Beteiligungen
- Gewährung von Darlehen (nicht sichere Anlagen)
- Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Dritte
Zuletzt aktualisiert am: 24.01.2012