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Einwohnergemeinde Golaten

Neuzuzüger

Die Devise "Der Kunde ist König" ist für den Gemeinderat und alle Gemeindeangestellten als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines modernen Dienstleistungsbetriebes eine Selbstverständlichkeit. Wir alle versuchen, unsere Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Allgemeinheit zu erfüllen.

Nachstehend einige wichtige Informationen zur Einwohner- und Fremdenkontrolle, die zu beachten, gesetzlich vorgeschrieben und für die Führung der Einwohnerkontrolle und des Stimmregisters von grosser Wichtigkeit sind (Art. 4 ff des Gesetzes über die Einwohnerkontrolle vom 23.05.1986):

Anmeldung: Wenn Sie als Schweizer Bürgerin oder Bürger Ihren Wohnsitz nach Golaten verlegen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle (Gemeindeverwaltung) persönlich anmelden. Bringen Sie bitte den Heimatschein, den Familienausweis (falls verheiratet) und den AHV-Ausweis mit.

 Abmeldung: Wenn Sie unsere Gemeinde verlassen, melden Sie sich bitte spätestens am Tage des Wegzuges ab und geben uns Ihren Niederlassungaus- oder Aufenthaltsausweis ab.

Aenderungen die Ihren Personenstand (z.B. Zivilstand) und Ihre Adresse betreffen, wollen Sie uns bitte umgehend mitteilen. Dies gilt auch für Ihre, im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder.

Wohnen Sie als Wochenaufenthalter in unserer Gemeinde? In diesem Falle hinterlegen Sie bei uns bitte einen Heimatausweis. Diesen erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, welche Ihnen das Dokument bei Ablauf auch verlängert.

Sind Sie Militär- und Zivilschutzpflichtig? In diesem Falle ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef zur Eintragung der Anmeldung/Abmeldung und der neuen Adresse vorzuweisen oder einzusenden.  

Wir bitten in diesem Zusammenhnag auch die Wohnungs- und Zimmervermieter, die neuen Mieter auf diese Vorschriften aufmerksam zu machen und der Einwohnerkontrolle Golaten allfällige Zu- oder Wegzüge zu melden. Besonders die Jugendlichen, welche das Elternhaus verlassen, um eine eigene Wohnung zu beziehen, bitten wir, die Adressänderung der Einwohnerkontrolle mitzuteilen.

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.

Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Verwaltungsangestellten gerne zur Verfügung.

Zuletzt aktualisiert am: 31.05.2010
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